Auszug von der folgenden Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz
Im Außenbereich gilt für volljährige Personen die Kontaktbeschränkung (s.o.). Für geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte volljährige Personen sowie für Minderjährige ergibt sich dadurch keine Einschränkung. Nicht immunisierte volljährige Personen dürfen nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens mit zwei Personen eines weiteren Hausstandes gemeinsam im Außenbereich Sport treiben. Hinzukommen dürfen dabei jedoch (unbegrenzt) immunisierte Personen.